Farbe schwarz

FCI-St. Nr. 235/20.12.2012:

SCHWARZ
Lackschwarz, weiße Abzeichen an Brust und Pfoten sind zugelassen; hierzu zählen auch die Manteltiger, bei denen das Schwarz mantelartig den Körper bedeckt und Fang, Hals, Brust, Bauch, Läufe und Rutenspitze weiß sein können, sowie Doggen mit weißer Grundfarbe und großen schwarzen Platten (Plattenhunde).

SCHWARZ-WEIß gefleckt (sog. Tigerdoggen)
Grundfarbe rein weiß, möglichst ohne Stichelung, mit über den ganzen Körper gut verteilten, ungleichförmigen, zerrissenen, lackschwarzen Flecken.
GRAUTIGER  (diese   haben   bei schwarzer  Fleckung  eine  überwiegend  graue  Grundfarbe)  kommen vor, sind nicht erwünscht, werden aber auch nicht disqualifiziert.
zurück
Share by: